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   BVerwG, 15.06.1970 - V C 11.70   

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https://dejure.org/1970,439
BVerwG, 15.06.1970 - V C 11.70 (https://dejure.org/1970,439)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.1970 - V C 11.70 (https://dejure.org/1970,439)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 1970 - V C 11.70 (https://dejure.org/1970,439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Berücksichtigung eines Wunsches des Sozialhilfeempfängers nach einer besonderen Gestaltung der Hilfe - Beurteilung des Erholungsaufenthaltes eines Sozialhilfeempfängers als eine durch dessen Gesundheitszustand veranlasste Maßnahme der vorbeugenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG §§ 3, 5, 10, 92

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 35, 287
  • DÖV 1970, 857
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1970 - V C 11.70
    Die Träger der Sozialhilfe und die Träger der freien Wohlfahrtspflege sollen nach § 10 BSHG zusammenarbeiten (BVerfGE 22, 180 [202]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2012 - 7 A 10671/12

    Stadt Mainz muss Kosten für private Kinderkrippe tragen

    Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung sowohl zum Jugendhilferecht (vgl. BVerwGE 74, 206 = NJW-RR 1987, 581) als auch zum Sozialhilferecht (vgl. BVerwGE 35, 287; 70, 121; BVerwG, Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 3 und BVerwG, NVwZ 1987, 412 = Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 5) stets zugrunde gelegt, dass der Jugendhilfe- oder Sozialhilfeträger zur Übernahme der Kosten bereits durchgeführter Hilfemaßnahmen verpflichtet sein kann.
  • BVerwG, 22.01.1987 - 5 C 10.85

    Angemessenheit - Mehrkosten - Hilfeempfänger - Wunsch - Kostenfreie Einrichtung -

    Diese Betrachtung widerspräche aber § 10 Abs. 2 BSHG und den Darlegungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 15. Juni 1970 (BVerwGE 35, 287) zur Austauschbarkeit der Einrichtungen und zur Berücksichtigung der in den gleichwertigen Einrichtungen entstehenden Regiekosten.

    Zur Begründung dieser Ansicht kann sich der Verwaltungsgerichtshof nicht auf Darlegungen des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 15. Juni 1970 (BVerwGE 35, 287 = Buchholz 436.0 § 3 BSHG Nr. 3 = FEVS 17, 363 = NDV 1970, 305) berufen.

    Auf die Frage nach Regiekosten kommt es in diesem Fall - anders als im in BVerwGE 35, 287 entschiedenen Rechtsstreit - nicht an; abgesehen davon, daß die erwähnten fiktiven Kosten nicht den Träger der Sozialhilfe träfen.

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87

    Sozialhilfe - Bedarfsdeckung

    Deshalb hat der Senat in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" betont (s. z.B. BVerwGE 35, 287 ; 40, 343 ; 57, 237 ; 60, 236 ; 66, 335 ).
  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 3.91

    Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Angemessene Unterkunft - Teilweise Übernahme der

    Der Träger der Sozialhilfe braucht sich nicht vor vollendete Tatsachen stellen zu lassen (vgl. BVerwGE 35, 287 [288]).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 1.88

    Maßgeblicher Zeitraum der gerichtlichen Nachprüfung in Sozialhilfesachen -

    Wenn der Sozialhilfeträger die Hilfe ablehnt, der Hilfesuchende sie aber durch den Gebrauch von Rechtsbehelfen erstreiten muß (vgl. z.B. BVerwGE 40, 343 ), würde es dem Gebot effektiven Rechtsschutzes widersprechen, wenn der Hilfesuchende sich etwa entgegenhalten müßte, der für die Beurteilung der Sachlage maßgebliche Zeitraum liege in der Vergangenheit, für die Vergangenheit könne Sozialhilfe aber nicht verlangt werden (vgl. dazu z.B. BVerwGE 35, 287/288; 40, 343/346; 57, 237/239; 60, 236/237 f.; 66, 335/338).
  • BVerwG, 11.11.1970 - V C 32.70

    Zur Versorgung von Behinderten mit Kraftfahrzeugen

    Hinzukommen muß, daß der Wunsch keine unvertretbaren Mehrkosten verursacht, daß das Mittel der Hilfe zu dem angestrebten Zweck in einem vernünftigen Verhältnis steht (Urteil vom 15. Juni 1970 - BVerwG V C 11.70 - [FEVS 17, 363]).
  • BVerwG, 25.08.1987 - 5 B 50.87

    Jugendwohlfahrt - Jugendhilfe - Kostenübernahme - Psychotherapie

    Der Senat hat seiner bisherigen Rechtsprechung sowohl zum Jugendhilferecht (vgl. BVerwGE 74, 206) als auch zum Sozialhilferecht (vgl. BVerwGE 35, 287; 70, 121; Urteile vom 19. Juni 1984 - BVerwG 5 C 125.83 - und vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 36.84 - ) stets zugrunde gelegt, daß der Jugendhilfe- oder der Sozialhilfeträger zur Übernahme der Kosten bereits durchgeführter Hilfsmaßnahmen verpflichtet sein kann.

    Dies hat der Senat für den Bereich der Sozialhilfe zu der mit § 3 Abs. 2 JWG nahezu wortgleichen Vorschrift des § 3 Abs. 2 des Bundessozialhilfegesetzes - BSHG - alter Fassung unter Hinweis auf die grundsätzliche Austauschbarkeit von Einrichtungen der Träger der freien Wohlfahrtspflege und solchen der Träger der Sozialhilfe bereits in seinem Urteil vom 15. Juni 1970 (BVerwGE 35, 287 ) entschieden.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 6 S 1611/93

    Einsetzen der Sozialhilfe - "keine Sozialhilfe für die Vergangenheit"

    Denn die Klägerin kann für den erwähnten Zeitraum Pflegegeld nicht beanspruchen, da dem der sozialhilferechtliche Grundsatz entgegensteht, daß in der Regel für die Vergangenheit Sozialhilfe nicht verlangt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.06.1970, BVerwGE 35, 287/288, v. 14.09.1972, BVerwGE 40, 343/346, v. 18.01.1979, BVerwGE 57, 237/239, v. 19.06.1980, BVerwGE 60, 236/237 f, v. 13.01.1983, BVerwGE 66, 335/338 u. v. 30.04.1992, BVerwGE 90, 154/156).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1994 - 6 S 1323/93

    Sozialhilferecht: keine Hilfe zur Anschaffung eines Zeltes als Unterkunft; zum

    Sie setzt damit stets voraus, daß durch die in Rede stehende Hilfe der vorhandene Bedarf gedeckt, dem Hilfeempfänger auf diese Weise also zur Führung eines menschenwürdigen Lebens verholfen werden kann (BVerwG, Urt. vom 15.06.1970 - V C 11.70 -, BVerwGE 35, 287 (289); Hess. VGH, Beschl. vom 03.09.1991 - 9 TG 3588/90 -, info also 1992, S. 30) Wie gezeigt, kann der Bedarf "Wohnen" durch Zelten im Wald auf menschenwürdige Weise jedoch nicht befriedigt werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1991 - 6 S 2216/88

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Gewährung einmaliger Beihilfen der

    Daraus folgt zugleich, daß es entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht auf den Zeitpunkt der Bestellung, sondern auf den der Lieferung der Gegenstände ankommt (Senatsurteil vom 07.06.1989 -- 6 S 1845/88 -- unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 15.05.1970, BVerwGE 35, 287 und Urt. v. 04.02.1988, FEVS 37, 177; zum maßgeblichen Zeitpunkt bei einmaligen Beihilfen auch OVG Lüneburg, Urt. v. 02.03.1977, FEVS 25, 452; Gottschick/Giese, BSHG, 9. Aufl., § 88 RdNr. 2.3).
  • VG Gera, 07.08.2003 - 6 K 1849/01

    Sozialhilferecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2003 - 16 E 103/01
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1991 - 6 S 2641/89

    Hilfe zur Pflege - Dauerbedarfslage - Erkennbarkeit des Bedarfs für den

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2001 - 4 L 2755/99

    Edelmetalllegierung; Eigenanteil; Einsetzen der Sozialhilfe;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1991 - 6 S 344/89

    Zivildienstleistende als "besondere Pflegekräfte"; Zumutbarkeit der Pflege durch

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.04.1990 - 4 A 168/88

    Teilstationäre heilpädagogische Betreuung für ein hör- und sprachbehindertes Kind

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1980 - VI 459/79

    Kostenersatzansprüche des Sozialhilfeträgers bei freiwilliger Unterbringung in

  • BVerwG, 23.12.1975 - 5 ER 231.75

    Erfolgloses Armenrechtsgesuch - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • OVG Saarland, 08.05.1980 - 1 R 157/79

    Eingliederungshilfe - Versorgung taubstummer Behinderter mit Schreibtelefonen

  • VG Gelsenkirchen, 11.07.2002 - 2 K 1147/99

    Anspruch auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt ; Übernahme der Umzugskosten

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